Jahresbericht des US-State Department 2006 zur Religionsfreiheit in aller Welt
Das US-Außenministerium äußerte sich in seinem “Bericht zur Internationalen Religionsfreiheit 2006″ besorgt über die Lage der Religionsfreiheit in Tibet, in Xinjiang und in China im allgemeinen. Der aktuelle achte Bericht, der im September vom Büro für Demokratie, Menschenrechte und Arbeit veröffentlicht wurde, behandelt den Zeitraum vom 1. Juli 2005 bis zum 30. Juni 2006.
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Zu Tibet heißt es in dem Bericht: “Die chinesische Regierung hielt an ihrer strengen Kontrolle der Religionsausübung und der Andachtsstätten in den tibetischen Gebieten fest. Obwohl die Behörden viele traditionelle religiöse Praktiken und öffentliche Manifestationen des Glaubens gestatteten, unterbanden sie unverzüglich und gewaltsam andere Aktivitäten, die sie als Vehikel von politischem Dissens oder der Unterstützung von Unabhängigkeitsbestrebungen betrachten, wie z.B. religiöse Aktivitäten, die mit der Verehrung des Dalai Lama zu tun haben, der von der Regierung als “Separatist” bezeichnet wird.
Obwohl Regierungsvertreter verkündet hatten, der Besitz oder das Aufstellen von Bildern des Dalai Lama sei nicht illegal, verzichteten die meisten Einwohner der TAR darauf, sein Portrait zur Schau zu stellen. Bei Verhaftungen aus politischen Gründen werten die Behörden offenbar den Besitz solcher Photos als Zeichen einer separatistischen Gesinnung. In den großen Klöstern sieht man keine Bilder des Dalai Lama mehr, und man kann sie in der TAR auch nicht mehr offen kaufen. Ebenso hielt die Regierung an ihrem Verbot von Bildern des vom Dalai Lama als Panchen Lama anerkannten Knaben Gedhun Choekyi Nyima fest.”
Weiter heißt es in dem Bericht: “Die Sicherheitsmaßnahmen in der TAR und einigen anderen tibetischen Gebieten wurden in der Zeit um den Geburtstag des Dalai Lama und sonstigen heiklen Jahres- und Festtagen verstärkt. Das Verbot, den Geburtstag des Dalai Lama am 6. Juli feierlich zu begehen, wurde nicht aufgehoben. Verlautbarungen zufolge verlegte die Regierung sogar das traditionelle Datum von tibetischen Festen wie dem Drepung-Shodon-Fest. Im Juni wurden Tibeter im Staatsdienst angewiesen, während des Saga-Dawa-Fests keine Tempel oder Klöster aufzusuchen. Mehrere Regierungsbedienstete berichteten, man hätte ihnen mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes oder Gehaltskürzungen gedroht, falls sie dieser Order nicht nachkämen.
Dutzende von Mönchen und Nonnen befinden sich wegen ihres Widerstands gegen die “patriotische” oder politische Umerziehung weiterhin in Haft. Den meisten internationalen Beobachtern wurde der freie Zugang zu den tibetischen Gebieten verwehrt, und nur unter strenger Überwachung durften ein paar von ihnen diese besuchen. Ebenso penibel kontrolliert wurde die Veröffentlichung von Informationen zur Lage in Tibet. Auf Grund der genannten Restriktionen war es unmöglich, das Ausmaß der Verletzungen der Religionsfreiheit adäquat zu beurteilen.
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Der Bericht äußert sich auch äußerst besorgt über das Schicksal buddhistischer Würdenträger wie Gedhun Choekyi Nyima, Chadrel Rinpoche, Bangri Tsamdrul Rinpoche und Tulku Tenzin Delek Rinpoche, die immer noch nicht aus dem Haftzentren oder Gefängnis entlassen sind, ebenso wird die Tatsache angesprochen, daß der Dalai Lama und der Karmapa Lama gezwungen sind, im Exil zu leben. Er befaßt sich auch mit dem Tod des 28jährigen tibetischen Mönchs Ngawang Jangchub, der nach einer hitzigen Auseinandersetzung mit den Arbeitsteam-Kadern in seinem Kloster, bei der er sich geweigert hatte, den Dalai Lama zu verunglimpfen, tot aufgefunden wurde.
Der Bericht hebt hervor, daß in den tibetischen Gebieten weiterhin ein hohes Maß an Repression herrscht und daß die Regierung in dem durch den Bericht abgedeckten Zeitraum kaum Achtung vor der religiösen Freiheit gezeigt hat. Indessen war das Ausmaß der religiösen Freiheit von Region zu Region unterschiedlich. Mit Ausnahme von Teilen der TAP Kardze in der Provinz Sichuan ist die Lage in den tibetischen Gebieten außerhalb der TAR in der Regel etwas weniger angespannt.
Quelle: Übersetzung aus dem Englischen durch die Internationale Gesellschaft fur Menschenrechte (IGFM), Arbeitsgruppe München www.igfm-muenchen.de