Bedenken
Ich gebe es ja zu, etwas Bedenken hatte ich schon, als ich kürzlich die eMail an den Dalai Lama von Herrn S. bekomme habe. Ist diese Seite vielleicht “zu gut für das Internet optimiert”? Könnte sie im Umfeld des Dalai Lama selbst für Unruhe sorgen? Könnte man sie mir wegnehmen, weil sie zu gut in den Ergebnissen der Suchmaschinen auftaucht (und dadurch Aufmerksamkeit erregt)?
Sicherlich: Aufmerksamkeit will ich erregen! Ich möchte etwas mitteilen und tue alles, damit diese Mitteilung auch die potentiellen Empfänger (also jene Menschen, die nach Informationen über den Dalai Lama suchen) erreicht.
Aus der Statistik weiß ich, das alleine im Dezember 2006 über ein-einhalb-tausend Menschen (und Maschinen - ich bin mir bei diesem Statistik-Tool nicht sicher, ob Spider nicht auch in den Sessions mitgezählt werden) hier auf dieser Seite waren:
| Monat | Hits | Pageviews | Sessions |
| Dezember 2006 | 12469 | 5767 | 1644 |
Wie seht Ihr das? Ist die Seite zu verwirrend?
Die deutsche Rechtssprechungs sagt dazu folgendes:
Das OLG Hamburg (Irt. v. 15.11.2006 - Az.: 5 U 185/05) hat entschieden, dass die Domain “Deutsches-Handwerk.de” irreführend ist.Der Antragsteller ist die Dachorganisation der örtlichen Handwerkskammern und Zentralfachverbänden des Handwerks in Deutschland.
Die Antragsgegnerin ist Inhaberin der Domain und bietet Interessenten die Möglichkeit, über eine Suchmaschine einen Handwerksbetrieb der jeweils gesuchten Branche in örtlicher Nähe zu finden. Außerdem werden Nachrichten, Bautipps, Empfehlungen, Links u.ä. zum Thema Bau und Handwerk angeboten.
Der Antragsteller ist der Ansicht, mit der Verwendung des Namens werden die Internet-User in die Irre geführt.
Zu Recht wie die Hamburger Richter entschieden:
“Die Verwendung der Bezeichnung „Deutsches-Handwerk.de“ (…) kann (…)rechtlich erhebliche Teile des Verkehrs darüber in die Irre führen, dass es sich hierbei um den Internetauftritt einer offiziellen oder berufsständischen Organisation des Deutschen Handwerks handelt (…).
Zwar ist Bezeichnung „Deutsches Handwerk“ ein Gattungsbegriff für den Inbegriff aller Handwerksbetriebe in Deutschland (wie „Deutsche Landwirtschaft“, „Deutsche Industrie“ , „Deutsche Anwaltschaft“ usw.). Die Registrierung und Verwendung von Gattungsbegriffen als Internetdomains wird von der Rechtsprechung grundsätzlich nicht als wettbewerbs- oder sittenwidrig angesehen, sondern es gilt der Grundsatz der Priorität (…).
Entsprechendes wird zu gelten haben, wenn ein in zulässiger Weise als Internetdomain registrierter Gattungsbegriff auch außerhalb des Internets – etwa in schriftlicher Korrespondenz - als Hinweis auf das unter der Domain betriebene Internetportal Verwendung findet. Allerdings kann eine Gattungsbezeichnung als Domain als eine Alleinstellungsbehauptung aufgefasst werden; dann ist zwar nicht die Domain zu verbieten, aber eine entsprechende Klarstellung auf der unter der Domain betriebenen Homepage zu fordern (…). Daraus folgt weiter , dass es in diesen Fällen für die Beurteilung einer Irreführung nicht nur auf die Domain, sondern auf die konkrete Homepage ankommt (…). Vorliegend handelt es sich um eine vergleichbare Konstellation.”
Und weiter:
“Der Senat folgt dem Landgericht in seiner Beurteilung, dass die Bezeichnung „Deutsches Handwerk“ jedenfalls bei einem rechtlich erheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise den Eindruck erwecken kann, es handele sich um den Internetauftritt einer offiziellen oder berufständischen, bundesweit vertretenen Organisation des Deutschen Handwerks.
Dieser möglichen Irreführung müsste nach der Rechtsprechung des BGH in der Entscheidung „Mitwohnzentrale“ durch einen deutlichen Hinweis auf der Homepage entgegengewirkt werden, und zwar nach Auffassung des Senats bereits auf der Startseite, wie es hier auch beantragt worden ist.”
Die Hamburger Richter sehen somit den Domainnamen als irreführend an, weil auf der Startseite kein entsprechender Hinweis eingefügt wurde, der klarstellt, dass die Domain kein offizielles Portal ist.
Quelle: Rechts-Newsletter 1. KW / 2007: Kanzlei Dr. Bahr
Nun habe ich aber (schon von Anfang an) auf der Startseite einen (in meinen Auge deutlichen) Hinweis darauf, das ich nicht seine Heiligkeit, der Dalai Lama, noch einer seiner Vertreter bin:
Willkommen auf Dalai Lama Tibet!
www.dalai-lama-tibet.de ist ein Informations-Seite über das geistliche Oberhaupt Tibets, den Daila Lama.Diese Seite ist keine offizielle Seite Tibets oder des Dalai Lama sondern ein rein privates Projekt mit dem Ziel, diesen aussergewöhnlichen Mensch (unter anderem Friedens-Nobelpreisträger) den Europäern vorzustellen.
Nun meine Frage an Euch: Ist dieser Hinweis deutlich genug oder könnte er noch Zweifel offen lassen?
Freitag, 05.01.2007 um 23:53 Uhr
Der Dalai Lama ist sicher keine engetragene Marke und ich glaube der Dalai Lama wird sich als letztes darüber aufregen
Sonntag, 26.04.2009 um 17:21 Uhr
Tashi Delek,
wenn der Dalai Lama oder seine Vertreter es wollten, so könnten sie Ihnen den Domainnamen dieser gut gelungenen Seite dalai-lama-tibet.de streitig machen und vor deutschen Gerichten gewinnen. Das glaube ich zumindest.
Viele Grüße von Lothar Seifert
Dharamsala